Lerntherapie, Lerntraining, Konzentrationstraining
In den Schulferien findet kein Training statt, die Zahlungsverpflichtung bleibt bestehen.
Sie leben an der finanziellen Belastungsgrenze?
Sprechen Sie uns an, gemeinsam finden wir einen Weg.
Lerntrainings Ihrer Kinder können auch durch Bildungsgutscheine vom Jobcenter abgerechnet werden.
Beratungsstunden:
Beratungsstunden werden direkt nach der Stunde abgerechnet.
Beratungen und Lerntrainings werden von den Krankenkassen nicht ersetzt, da es sich hierbei nicht um Heilbehandlungen nach §1 des Heilpraktikergesetz handelt.